JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

“Stiftung Warentest” unterliegt “Ritter-Sport”

Die „Stiftung-Warentest“ hatte in Heft 12/2013 einen Test verschiedener Nuß-Schokoladen veröffentlicht. Dabei hat sie die Sorte “Voll-Nuss” von „Ritter-Sport“ mit der Note “mangelhaft” bewertet. Diese Bewertung wurde damit begründet, dass die Schokolade angeblich den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal enthalte, während im Zutatenverzeichnis angegeben sei, die Schokolade enthalte ausschließlich natürliches Aroma. Hierdurch – so „Stiftung-Warentest“ – werde der Verbraucher irregeführt. Die „Stiftung-Warentest“ beließ es aber nicht bei einer Bewertung des Zutatenverzeichnisses, das ohnehin kaum jemand liest. Vielmehr verstiegen sich die Verbraucherschützer zu der Behauptung, die Schokolade hätte gar nicht in den Handel gebracht werden dürfen, da sie nicht verkehrsfähig sei.

Das LG München – 9 O 25477/13 – Urteil vom 13.01.2014 – hat der „Stiftung-Warentest“ verschiedene Behauptungen in Bezug auf eine Voll-Nuss-Schokolade von „Ritter-Sport“ untersagt. (mehr …)

Redtube

Eine Massenabmahnwelle rollt durch Deutschland. Im „Redtube-Fall“ soll es sich um mehr als 10.000 Betroffene handeln, die angeblich ein Streaming-Portal mit pornographischen Angeboten genutzt haben. Von den Betroffenen wird gefordert, 250 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Fall ist zwar schon aufgrund der Masse der Abmahnungen spektakulär. Noch bemerkenswerter sind aber zwei andere Aspekte: Es ist bis heute vollkommen unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Nutzer überhaupt ermittelt wurden. Und mindestens ebenso unklar ist, ob bei der Nutzung eines Streaming-Portals überhaupt eine urheberrechtlich unzulässige Vervielfältigung geschützten Materials erfolgt. (mehr …)

Prima: Bundesgerichtshof verschärft Pflichten des Architekten

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Populismusschub bei der Trümmerpartei

Wenn eine unwählbare Trümmerpartei wie die FDP sich im Kampf mit der 2%-Hürde aufreibt, dann leiden auch Lichtgestalten wie Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (LS) unter plötzlichen Populismusschüben.

„Dubiose Anwälte haben sich darauf spezialisiert, Blogger und Kleinunternehmen wegen Online-Lappalien abzumahnen und dabei abzukassieren. Nun hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger genug: Sie will die rechtlichen Schlupflöcher der Abmahn-Industrie schließen“, heisst es in einem von jeder Sachkenntnis freien Traktat in der „Süddeutschen“. (mehr …)

BGH* gestattet Adword-Werbung mit fremden Marken

Der BGH hat am 19.07.2011 eine lang erwartete Entscheidung zu den Bedingungen der Zulässigkeit von Adword-Anzeigen veröffentlicht. Die aktuelle Entscheidung bringt Klarheit für künftige Adword-Werbung.

“Danach ist es zulässig, eine fremde Marke als Schlüsselwort für Adword-Anzeigen einzusetzen, wenn….”.

(mehr …)

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