JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 6. 5. 1999 – I ZR 5/97 (OLG Karlsruhe) [Telefonbuch-CD]

Die wettbewerbliche Eigenart der in Telefon- oder Telefaxbüchern enthaltenen Teilnehmereinträge ergibt sich aus der besonderen Gütevorstellung, die der Verkehr im Hinblick darauf, daß es sich bei den in Telefon- und Telefaxverzeichnissen enthaltenen Teilnehmerdaten um „amtliche“ Daten der Deutschen Telekom handelt, mit diesen verbindet.

Das Verbreiten einer Telefonbuch-CD-ROM, die durch Übernahme sämtlicher Einträge der Telefonbücher der Deutschen Telekom AG erstellt wurde, stellt eine unlautere Rufausbeutung dar.

Newsletter

Melden Sie sich für den regelmäßigen Newsletter an

* Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen.
Steinhoefel twitter
Steinhoefel facebook
Steinhoefel paypal