JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

Über Uns

„Und immer vorneweg: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition hergibt.‟

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 05.11.2006

“Top-Anwalt für Wettbewerbs- und Presserecht.”

Wirtschaftswoche online, 29.07.2014

“Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten deutschen Wettbewerbsrechtler, Medienanwalt sowie Publizist.”

Die Weltwoche, 11.01.2018

Unser Büro wurde 1989 gegründet. Der Schwerpunkt unser Tätigkeit lag von Anfang an im Wettbewerbsrecht. Weitere Kernbereiche der Praxis sind Markenrecht, Medien-/Presserecht sowie Rechtsfragen des Internets und e-Commerce. Wir können auf die Erfahrung aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die häufig über mehrere Instanzen geführt wurden. Wir treten regelmäßig vor allen deutschen Oberlandesgerichten auf und haben bis heute weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof* geführt. Unsere Erfolgsquote sagt mehr als viele Worte: Die deutlich überwiegende Zahl unserer Verfahren haben wir gewonnen. Wenn es überhaupt eine deutsche Sozietät gibt, deren Partner ähnlich umfassende forensische Erfahrung mitbringen, so lassen sich diese jedenfalls an einer Hand abzählen. Die von uns zum BGH gebrachten Verfahren haben das deutsche Wettbewerbsrecht in den letzten anderthalb Jahrzehnten wesentlich geprägt und erheblich zu seiner Liberalisierung beigetragen. Viele obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen werden in zahlreichen juristischen Blogs von deutschen Anwälten diskutiert und kommentiert. Herbeigeführt wurden viele dieser Entscheidungen von uns.

Den Ausgang eines Rechtsstreits vorherzusagen ist schwierig und es ist ratsam, solche Projektionen nur mit Vorsicht zu treffen. Unsere große forensische Erfahrung führt jedoch zu einer höheren Prognosesicherheit und damit – was wir als wesentlich erachten – zu einer seriösen und zuverlässigeren Einschätzung der (betriebs-) wirtschaftlichen Aspekte einer Auseinandersetzung. In praktisch jeder umkämpften Branche gehören wettbewerbliche Auseinandersetzungen zum wesentlichen Bestandteil des Kampfs um Marktanteile, zum Alltagsgeschäft. Professionelle juristische Beratung erster Qualität dient darum nicht nur der Wahrung von Unternehmensinteressen, sondern sollte auch ein fester Bestandteil einer vorausschauenden, verantwortlichen Strategie sein.

*Vor dem Bundesgerichtshof ist die zusätzliche Beauftragung eines dort zugelassenen Rechtsanwalts gesetzlich vorgeschrieben.

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