JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH*: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung

Bundesgerichtshof verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung ohne deutlichen Inlandsbezug (mehr …)

BGH über Versandkosten bei Online-Kauf

Die Kosten für die Rücksendung online erworbener Waren trägt der Händler, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB. Dem Käufer können die Kosten der Rücksendung allerdings dann auferlegt werden, wenn der Kaufpreis unter € 40,00 liegt. Des weiteren dann, wenn der Preis höher als € 40,00 ist, die Summe aber noch nicht gezahlt wurde. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn eine mangelhafte oder die falsche Ware geliefert wurde.

Unklar war bisher, ob der Käufer in diesem Fall mit den Kosten für die Zusendung der bestellten Ware belastet werden darf. (mehr …)

BGH, Urteil vom 16.07. 2009 – I ZR 50/07 (OLG Hamburg) [Kamerakauf im Internet]

Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muß die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

BGH, Urteil vom 2.07.2009 – I ZR 146/07 (OLG Karlsruhe) [Mescher weis]

Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, daß das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.

Um die entsprechenden Rechte auch gegenüber einem im Verfügungsverfahren erstrittenen und vom Schuldner als endgültige Regelung anerkannten Unterlassungstitel geltend machen zu können, muß sich der Schuldner in der Abschlusserklärung die Rechte aus § 927 Abs. 1 ZPO insoweit vorbehalten, als die veränderten Umstände auch gegenüber einem in der Hauptsache ergangenen Titel geltend gemacht werden können.

BGH, Urteil vom 22.04.2009 – I ZR 14/07 (OLG Hamburg) [0,00 Grundgebühr]

Die Maßstäbe für die mißbräuchliche Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen nach § 8 Abs. 4 UWG wegen Mehrfachverfolgung eines einheitlichen Wettbewerbsverstoßes sind auf die Verfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße zwischen denselben Parteien übertragbar.

Ein Verstoß gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG begründen, wenn durch die Preisangabenverordnung vorgesehene Informationspflichten ihre Grundlage im Gemeinschaftsrecht haben. Das ist bei § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 6 Satz 2 PAngV im Hinblick auf die Richtlinie 98/6/EG der Fall.

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