JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 10.07.1997 – I ZR 62/95 (OLG Koblenz) [Der M.-Markt packt aus]

Zur Auslegung einer Unterwerfungserklärung kann eine schriftsätzliche Äußerung herangezogen werden, die der Schuldner zur Klarstellung seiner Erklärung im Rechtsstreit abgibt.

BGH, Urteil vom 23.05.1996 – I ZR 122/94 (OLG Celle) [Testfotos II]

Ein Wettbewerbsverein, der in erster Linie im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere aller Gewerbetreibenden tätig wird, handelt, wenn er Wettbewerbsverstöße verfolgt, auch im Interesse der zu seinen Mitgliedern zählenden Mitbewerber des mutmaßlichen Verletzers und damit zu Zwecken des Wettbewerbs.

BGH, Urteil vom 09.05.1996 – I ZR 107/94 (KG) [EDV-Geräte]

Eine an das allgemeine Publikum gerichtete Werbung für Computer ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn das beworbene Gerät in der angebotenen technischen Ausstattung (hier: ein konkretes Notebook) zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, im Verkaufslokal nicht erhältlich ist.

BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 6/94 (OLG Bremen) [Set-Preis]

Die Werbung mit einer Preissenkung (hier: für eine HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem „Setpreis“ ist grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem „Setpreis“ liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.

BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 5/94 (OLG Bremen) [nicht veröffentlicht]

Die Werbung mit einem höheren Einzelpreisen gegenübergestellten „Setpreis“ kann irreführend sein, wenn einer der Einzelpreise vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.

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