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Vergleichsportal CHECK24: Fragwürdiger Datenhandel – Datenschützer versagen

Wir alle kennen Check24 aus der wunderbaren TV-Werbewelt, in der das Vergleichsportal die zauberhaftesten Ersparnisse verspricht.  Geworben wird dort auch für die vermeintlichen Vorteile des sog.  „Check24 Kreditvergleichs“. Wer tatsächlich einen Kreditvergleich unter Check24 vornimmt und dann ein Kreditangebot auswählt, darf sich allerdings nicht wundern, wenn er binnen weniger Tage per Post reihenweise weitere Kreditangebote von diversen Banken erhält mit denen er bislang weder etwas zu tun hatte, noch zu tun haben wollte – weil Check24, sicher nicht unentgeltlich, sämtliche vom Kunden im Portal angegebenen sensiblen persönlichen Daten einschließlich der Bankverbindung, Einkommensangaben, Vor- und Nachname, Anschrift, Alter etc.,  reihenweise an Banken weitergibt! Auch an solche, für die der Interessent explizit kein Interesse erklärt hat.

Check24 handelt mit den Daten seiner Nutzer, verheimlicht die Weitergabe der Daten aber, indem den Kunden eine Wahlmöglichkeit vorgegaukelt wird, die nicht besteht.

Denn nach der Auswahl eines Kreditangebotes durch den Nutzer wird von Check24 nachgefragt:

„Wünschen Sie eine Anfrage bei einer weiteren Bank? Ein Klick genügt.“

Wer kein weiteres Angebot anfordert und keinen Button für ein weiteres Angebot anklickt, erhält auch keine weiteren Angebote. Denkt man. Entsprechend findet also auch keine Datenweitergabe an diese Banken statt? Alles OK also?

Leider nicht: Die Grafik hat lediglich den Zweck, den Interessenten hinter die Fichte zu führen. Denn Check24 gibt die persönlichen Daten völlig unabhängig davon weiter, ob der Verbraucher ein weiteres Angebot auswählt, oder nicht. Ein Frechheit. Und rechtswidrig dazu.

Das Unternehmen versucht zwar, sich im vorherigen Auswahlprozeß des gewünschten Kredites eine vermeintliche „Einwilligung“ in die Weitergabe sämtlicher persönlicher Daten an eine Fülle von Banken zu erschleichen. Und zwar so:

Im Rahmen der Kreditauswahl soll der hinters Licht geführte Interessent durch ein Häkchen in einer Checkbox bestätigen, daß er „mit der Datenverarbeitung und Auskunftseinholung bei Auskunfteien“ einverstanden sei. Diese Überschrift läßt in keiner Weise erkennen, daß sich hierunter eine vermeintliche „Einwilligung“ in die massenhafte Datenweitergabe verbirgt.

Check24 hat sich sehr viel Mühe dabei gegeben, dies zu verschleiern: Die wenigsten Verbraucher werden das Dokument „Datenverarbeitung“ tatsächlich aufrufen. Aber selbst wer den Text anklickt, liest im sichtbaren Bildschirmausschnitt nur harmlose Erklärungen. Nur wer den Text herunterscrollt, entdeckt unter der Überschrift „Angebotsoptimierung“ folgende „Einwilligungserklärungen“:

Mit dieser Klausel versucht Check24 dreist, den massenhaften Datenmißbrauch zu legitimieren. Dabei sind die „Einwilligungen“ rechtlich unwirksam: Denn eine Einwilligung muß „in Kenntnis der Sachlage“ erteilt werden. Das ist hier nicht der Fall. Nicht nur, daß Check24 durch den neutralen Begriff „Datenverarbeitung“ in der Checkbox darüber täuscht, daß mit dem Häkchen in der Checkbox in die Datenweitergabe an über 30 Kreditinstitute eingewilligt werden soll. Auch die Frage, ob der Nutzer weitere Angebote einholen möchte, täuscht eine Wahlmöglichkeit vor, die tatsächlich gar nicht besteht.

Datenschützer ahnungslose Handlanger des Datenhändlers

Auf eine Beschwerde gegen diese rechtswidrigen Praktiken beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht wurde von dort mitgeteilt, die Problematik sei bekannt. Ein Kreditvergleich unter Check24 sei aber „unabdingbar mit der Unterbreitung auch von Alternativangeboten verknüpft“, es gebe daher keinen Datenmißbrauch, vielmehr sei die massenhafte Datenweitergabe und –nutzung zulässig, „wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist“.

Was für ein blühender Unfug.

Wenn für die Online-Auswahl eines Kreditangebotes zunächst die Weitergabe sämtlicher persönlicher Daten an eine Fülle von Kreditinstituten erforderlich wäre, wie Check24 dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht offenbar weisgemacht hat, dann könnten unter Check24 – bevor der Nutzer seine Daten eingegeben hat – überhaupt keine Angebote präsentiert werden. Tatsächlich werden die Nutzer mit solchen Angebote überhaupt erst animiert, ihre Daten einzugeben:

Ein Blick auf die Angebote unter check24.de widerlegt also die unsinnige These, der Kreditvergleich unter Check24 sei „unabdingbar mit der Unterbreitung auch von Alternativangeboten verknüpft“.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht teilt gleichwohl mit, nach derzeitigem Stand beabsichtige Check24 die „Transparenz“ gegenüber den Nutzern zu steigern, indem ein Hinweis in die AGB (!) aufgenommen werde. Da verschlägt es einem die Sprache.

Wie ein in den AGB versteckter Hinweis für größere „Transparenz“ als die bisher in der Datenschutzerklärung verstreckte „Einwilligungserklärung“ sorgen soll, ist derzeit noch ungeklärt.

Offen ist auch, was das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht unter Transparenz versteht, da die angeblich unabdingbare Unterbreitung von Alternativangeboten mit der scheinbaren Wahlmöglichkeit kollidiert, die mit der Frage: „Wünschen Sie eine Anfrage bei einer weiteren Bank? Ein Klick genügt“ vorgetäuscht wird.

Solange bei den Datenschützern ein derartiger Dilettantismus an der Tagesordnung ist, sind die Daten der Bürger „Freiwild“ für Geschäftemacher. Es gibt kaum einen Bereich, in dem der Rechtsbruch so weit verbreitet ist, wie das folgenlose Geschwätz derer, die hier eigentlich zur Abhilfe berufen sind.

Ob auf den diversen anderen Check24-Portalen ähnlich unseriös operiert wird, haben wir nicht geprüft. Die Vermutung liegt allerdings nahe.

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