JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH über Versandkosten bei Online-Kauf

Die Kosten für die Rücksendung online erworbener Waren trägt der Händler, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB. Dem Käufer können die Kosten der Rücksendung allerdings dann auferlegt werden, wenn der Kaufpreis unter € 40,00 liegt. Des weiteren dann, wenn der Preis höher als € 40,00 ist, die Summe aber noch nicht gezahlt wurde. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn eine mangelhafte oder die falsche Ware geliefert wurde.

Unklar war bisher, ob der Käufer in diesem Fall mit den Kosten für die Zusendung der bestellten Ware belastet werden darf. (mehr …)

BGH, Urteil vom 16.07. 2009 – I ZR 50/07 (OLG Hamburg) [Kamerakauf im Internet]

Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muß die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

BGH, Urteil vom 22.04.2009 – I ZR 14/07 (OLG Hamburg) [0,00 Grundgebühr]

Die Maßstäbe für die mißbräuchliche Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen nach § 8 Abs. 4 UWG wegen Mehrfachverfolgung eines einheitlichen Wettbewerbsverstoßes sind auf die Verfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße zwischen denselben Parteien übertragbar.

Ein Verstoß gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG begründen, wenn durch die Preisangabenverordnung vorgesehene Informationspflichten ihre Grundlage im Gemeinschaftsrecht haben. Das ist bei § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 6 Satz 2 PAngV im Hinblick auf die Richtlinie 98/6/EG der Fall.

BGH, Urteil vom 4. 10. 2007 – I ZR 182/05 (OLG Karlsruhe) [Fehlerhafte Preisauszeichnung]

Ist Ware am Regal mit einem höheren als dem in der Werbung angegebenen Preis ausgezeichnet, fehlt es an einer wettbewerbsrelevanten Irreführung, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein nur der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird. Die unrichtige Preisauszeichnung verstößt dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führt aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach § 3 UWG (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 29.6.2000 – I ZR 29/98, WRP 2000, 1258, 1261 – Filialleiterfehler; Urt. v. 30.3.1988 – I ZR 101/86, GRUR 1988, 629, 630 = WRP 1989, 11 – Konfitüre).

BGH, Urteil vom 4. 10. 2007 – I ZR 143/04 (OLG Hamburg) [Versandkosten]

Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 II PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

Newsletter

Melden Sie sich für den regelmäßigen Newsletter an

* Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen.
Steinhoefel twitter
Steinhoefel facebook
Steinhoefel paypal