JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 28.11.2002 – I ZR 110/00 (OLG Frankfurt a.M. [Preis ohne Monitor]

Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, dass es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.

BGH, Urteil vom 20. 12. 2001 – I ZR 215/98 (OLG München) [Scanner-Werbung]

§ 3 UWG schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher üblicherweise mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt.

Eine Werbebehauptung, die in einem zentralen Punkt objektiv unrichtig ist (hier: Abbildung eines ohne weiteres erkennbaren, zweieinhalb mal so teuren Scanners des Marktführers statt des angebotenen Geräts), ist als irreführend zu beanstanden, auch wenn ein erheblicher Teil des Verkehrs nicht getäuscht wird, weil er mangels Marktkenntnis die Geräte nicht unterscheiden kann oder wegen besonders guter Marktkenntnis die Unrichtigkeit sofort erkennt.

BGH, Urteil vom 6.7.2000 – I ZR 243/97 (OLG Köln) [Altunterwerfung IV]

Aus einer vor In-Kraft-Treten der UWG-Novelle am 1. 8. 1994 abgegebenen, räumlich nicht beschränkten Unterwerfungserklärung kann ein Gläubiger vorgehen, auch wenn der erneute Verstoß nicht geeignet ist, den Wettbewerb auf dem räumlichen Markt zu beeinträchtigen, auf dem der Gläubiger tätig ist, und diesem daher kein gesetzlicher Unterlassungsanspruch zustünde. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage mit der Folge der Möglichkeit der fristlosen Kündigung der Unterwerfungserklärung kommt nur in Betracht, wenn der Unterlassungsanspruch, der mit der Unterwerfungserklärung ausgeräumt werden sollte, infolge der Gesetzes-änderung entfallen ist.

BGH, Urteil vom 05.03.1998 – I ZR 229/95 (OLG Bremen) [Fotovergrößerungen]

Die Sachbefugnis des durch einen Wettbewerbsverstoß unmittelbar betroffenen Mitbewerbers ergibt sich auch nach Inkrafttreten des UWG-Änderungsgesetzes 1994 unmittelbar aus der verletzten Norm.

BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 6/94 (OLG Bremen) [Set-Preis]

Die Werbung mit einer Preissenkung (hier: für eine HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem „Setpreis“ ist grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem „Setpreis“ liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.

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