Über uns

Joachim Nikolaus Steinhöfel zählt zu den profiliertesten deutschen Juristen mit ausgewiesener Expertise im Lauterkeitsrecht, Medienrecht und als Verfechter der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter. Seine über drei Jahrzehnte währende Karriere zeichnet sich durch wegweisende Prozesserfolge, einflussreiche Publikationen und medienwirksame Auftritte aus, die die öffentliche Debatte über Grundrechte und die Rechenschaftspflicht von Plattformen nachhaltig geprägt haben. Seine 1989 gegründete Kanzlei führt Verfahren, die Präzedenzfälle schaffen – nicht solche, die ihnen folgen.

Zu seinen frühen Erfolgen gehören richtungsweisende Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof, die den deutschen Telekommunikationsmarkt und das deutsche Lauterkeitsrecht liberalisierten – Verfahren, die ihn als einen der führenden Wettbewerbsrechtler etablierten. Seine über 200 Verfahren vor Deutschlands höchstem Zivilgericht trennen ihn von jenen, die Recht nur praktizieren. Steinhöfel gehört zu denen, die es gestalten. Sein Mandantenkreis reicht vom Mittelstand bis zu internationalen Persönlichkeiten der Forbes-Liste – die Qualität der Mandate zählen, nicht deren Quantität.

Im Medien- und Presserecht erwirkte Steinhöfel im April 2018 eine als historisch geltende Entscheidung: die erste gerichtliche Untersagung, die Meta (Facebook) die Löschung eines Beitrags und eine Profilsperre untersagte und klarstellte, dass Plattformregeln („Community Standards“) grundrechtliche Schutzstandards des deutschen Verfassungsrechts nicht aushebeln können. Dieser Erfolg stieß in nahezu allen großen deutschen Medien auf Resonanz und bildete das Fundament einer Erfolgsgeschichte: Wiederherstellung gelöschter Inhalte, Aufhebung von Kontosperren und im Jahr 2020 eine Grundsatzentscheidung des OLG Karlsruhe, das irreführende Faktencheck-Hinweise und das Löschen einer „falschen Meinung“ von Facebooks „Faktenprüfern“ untersagte. Internationale Berichterstattung in der BBC („the lawyer who takes on Facebook over free speech“), Newsweek, Al Jazeera, NZZ, Weltwoche, Jerusalem Post („freedom of press expert“) unterstrich die globale Relevanz von Fällen, die andere für ungewinnbar hielten.

Ebenso eindeutig ist seine Bilanz gegen staatliche Übergriffe im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Jahr 2019 zwang er einen Staatsminister im Auswärtigen Amt, einen zunächst blockierten Jerusalem-Post-Reporter auf (damals) Twitter wieder freizuschalten. Im Jahr 2024 folgte dann eine weitere einzigartige Serie: sechzehn Verfahren gegen die Bundesregierung, sechzehn Siege – darunter ein wichtiger Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Muster deutet entweder auf außergewöhnliches Glück oder außergewöhnliche Fähigkeiten hin. Steinhöfel wurde wiederholt als Sachverständiger vom Rechtsausschuss des Bundestages angehört – zur Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz, zur verfehlten Novelle des Wettbewerbsrechts sowie im Menschenrechtsausschuss zu Freiheitsrechten im digitalen Zeitalter. Seine Expertise wird vom Bundestag bis zum US-Senat und zum US-Außenministerium nachgefragt.

Auch in deutschen Medien ist Steinhöfel allgegenwärtig: regelmäßige Auftritte bei WELT, Kolumnen in BILD, Gastbeiträge in Euronews sowie Berichterstattung in allen großen Medien. Er taucht auf, wenn Präzedenzfälle kreiert und nicht nur zitiert werden.

Sein im Mai 2024 erschienenes Sachbuch „Die digitale Bevormundung“ erreichte Platz 1 der Bestsellerlisten von BILD und „Spiegel“. Es schildert und kritisiert, wie die großen Plattformen und vermehrt auch der Staat in das Grundrecht der Meinungsfreiheit eingreifen. Kritiker bezeichneten es als Pflichtlektüre. Das Buch bringt es auf den Punkt: Juristische Risikobereitschaft, Kreativität und Präzision führen nicht nur zu Prozesserfolgen – sie legen die Grundlage zur Verteidigung von Grundrechten gegen übergriffige und nur scheinbar übermächtige Gegner.

Steinhöfels Praxis verbindet erfolgreiche Prozessführung mit öffentlicher Durchschlagskraft; eine seltene Kombination: jahrzehntelange Prozesserfahrung gegen die mächtigsten Gegner, seien es Regierungen oder Silicon-Valley-Giganten, gepaart mit der medialen Versiertheit, breitere Diskurse zu prägen. Fälle werden nach ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung ausgewählt, nicht nach Opportunität. Dieser Ansatz passt zu Mandanten, die Durchsetzungsstärke schätzen und verstehen, dass bestimmte Auseinandersetzungen geführt werden müssen, unabhängig von den Ressourcen des Gegners.

Wo andere Vergleiche suchen, setzt diese Kanzlei Präzedenzfälle. Wo andere vor Komplexität zurückweichen, schafft sie Klarheit. Der Wert liegt nicht in Größe, sondern in Unersetzbarkeit: juristische Präzision, mediale Wirksamkeit und ein kompromissloses Bekenntnis zu verfassungsrechtlichen Prinzipien.

Das letzte Wort soll Henryk M. Broder haben, mit einem Zitat aus seinem Vorwort zu „Die digitale Bevormundung“:

„Steinhöfel ist großartig in seiner Sprachkraft und seiner Schlagfertigkeit, er ist grandios in seiner Sachkunde und überwältigend darin, wie er die Gegner abräumt. Nicht alle mögen ihn, aber jeder fürchtet ihn. Und darauf kommt es an vor Gericht. Kein Anwalt gewinnt jeden Prozess. Aber Steinhöfel verlässt den Saal selbst dann als Gewinner, wenn er das Verfahren verliert. Er verliert selten.“

Joachim Nikolaus Steinhöfel

- Rechtsanwalt -

Joachim Steinhöfel, geboren in Hamburg, ist einer der renommiertesten deutschen Medien- und Wettbewerbsrechtler. Sein prozessuales Wirken trug wesentlich zur Liberalisierung des bundesdeutschen Wettbewerbsrechts bei. Schon 2004 stelle das Handelsblatt fest: „Fast 200 Fälle hat er zum BGH hochprozessiert, rund 70 Prozent davon gewonnen.“ Er erwirkte die richtungsweisenden Entscheidungen zur „Meinungsfreiheit im Netz“ und ist laut Medienberichten „einer der profiliertesten deutschen Juristen.“

Hendrik Merx - LL.M. (SUN)

- Rechtsanwalt -

Hendrik Merx ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Presse- und Äußerungsrecht. Er führt Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Widerrufsverfahren und berät zu Rechtsfragen der digitalen Kommunikation, insbesondere bei Social-Media-Veröffentlichungen und plattformbezogenen Konflikten.

Vor seinem Wechsel war er mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt tätig; im Rahmen eines Secondments arbeitete er zeitweise in der Rechtsabteilung von X (Twitter). Sein Master of Laws (LL.M.) erwarb er an der Stellenbosch University in Südafrika.

Top-Anwalt und Aktivist für Meinungsfreiheit Joachim Steinhöfel.

BILD, 06.10.2021

Der renommierte Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel … sieht die Grundrechte in Gefahr

BZ, 29.12.2021

Steinhöfel ist laut NZZ eine der »Hauptfiguren in der Debatte über Meinungsfreiheit im Netz«

NZZ, 06.06.2018

A brilliant professional.

Alischer B. Usmanow

The lawyer who takes on Facebook over free speech.

BBC

Zum ersten Mal hat ein Gericht Facebook verboten, einen Nutzerbeitrag zu löschen…Der Anwalt: Joachim Steinhöfel.

FAZ

Um die Meinungsfreiheit dürfte sich in Deutschland kaum ein Jurist so verdient gemacht haben wie Steinhöfel

WELT

Steinhöfel ist großartig in seiner Sprachkraft und seiner Schlagfertigkeit, er ist grandios in seiner Sachkunde und überwältigend darin, wie er die Gegner abräumt.

Henryk M. Broder

Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten deutschen Juristen.

BILD

Top-Anwalt für Wettbewerbs- und Presserecht.

Wirtschaftswoche online, 29.07.2014

Und immer vorneweg: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition hergibt.

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 05.11.2006