Joachim Nikolaus Steinhöfel zählt zu den profiliertesten deutschen Juristen im Lauterkeits- und Medienrecht und zu den entschiedensten Verfechtern der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter. Seine über drei Jahrzehnte währende Karriere zeichnet sich durch wegweisende Prozesserfolge, einflussreiche Publikationen und medienwirksame Auftritte aus, die die öffentliche Debatte über Grundrechte und die Rechenschaftspflicht von Plattformen nachhaltig geprägt haben. Seine 1989 gegründete Kanzlei führt Verfahren, die Präzedenzfälle schaffen – nicht solche, die ihnen folgen.
Zu seinen frühen Erfolgen gehören richtungsweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die zur Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes und zur Fortentwicklung des Lauterkeitsrechts beitrugen – Verfahren, die ihn als einen der führenden Wettbewerbsrechtler etablierten. Mehr als 200 von ihm geführte Verfahren gelangten bis zum Bundesgerichtshof. Diese Bilanz trennt ihn von jenen, die Recht nur praktizieren. Steinhöfel gehört zu denen, die es gestalten. Sein Mandantenkreis reicht von mittelständischen Unternehmen bis zu weltweit bekannten Unternehmern und Persönlichkeiten der Forbes-Liste, darunter Alischer Usmanow und Roman Abramowitsch – die Qualität der Mandate zählt, nicht deren Quantität.
Im Medien- und Presserecht erwirkte Steinhöfel im März 2018 eine als historisch geltende Entscheidung: die erste gerichtliche Untersagung, die Meta (Facebook) die Löschung eines Beitrags und eine Profilsperre untersagte und klarstellte, dass Plattformregeln („Community Standards“) grundrechtliche Schutzstandards des deutschen Verfassungsrechts nicht aushebeln können. Dieser Erfolg stieß in nahezu allen großen deutschen Medien auf Resonanz und bildete das Fundament einer Erfolgsgeschichte: Wiederherstellung gelöschter Inhalte, Aufhebung von Kontosperren und im Jahr 2020 eine Grundsatzentscheidung des OLG Karlsruhe, das irreführende Faktencheck-Hinweise und das Löschen einer „falschen Meinung“ von Facebooks „Faktenprüfern“ untersagte. Internationale Berichterstattung in der BBC („the lawyer who takes on Facebook over free speech“), Newsweek, Al Jazeera, NZZ, Weltwoche, Jerusalem Post („freedom of press expert“) unterstrich die globale Relevanz von Fällen, die andere für ungewinnbar hielten.
Im Jahr 2026 setzte Steinhöfel für Elon Musk gegenüber dem ZDF eine Unterlassungserklärung und die Entfernung einer schwerwiegenden persönlichkeitsrechtsverletzenden Behauptung durch. Der Erfolg fand national und international erhebliche mediale Beachtung.
Auch den serbischen Staatspräsidenten Aleksandar Vučić vertrat Steinhöfel erfolgreich in einem Verfahren gegen den SPIEGEL.
Ebenso eindeutig ist seine Bilanz gegen staatliche Übergriffe im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Jahr 2019 bewirkte er, dass der damalige Staatsminister Niels Annen einen von ihm auf Twitter blockierten Jerusalem-Post-Reporter wieder freischaltete. Im Jahr 2024 folgte dann eine weitere außergewöhnliche Serie: sechzehn Verfahren gegen die Bundesregierung, sechzehn Siege – darunter ein wichtiger Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Muster deutet entweder auf außergewöhnliches Glück oder außergewöhnliche Fähigkeiten hin. Steinhöfel wurde wiederholt als Sachverständiger in Ausschüssen des Deutschen Bundestages angehört – im Rechtsausschuss zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz und zur Reform des Lauterkeitsrechts sowie im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu Freiheitsrechten im digitalen Zeitalter. Seine Expertise wird vom Bundestag, von US-Senatoren und vom US-Außenministerium nachgefragt.
Auch in deutschen Medien ist Steinhöfel seit Jahren präsent: Er tritt regelmäßig bei WELT auf, schrieb die BILD-Kolumne „Recht klar“, veröffentlichte Gastbeiträge in Euronews und ist Gegenstand umfangreicher nationaler und internationaler Berichterstattung von Politico bis zur Jerusalem Post. Er taucht auf, wenn Präzedenzfälle kreiert und nicht nur zitiert werden.
Sein im Mai 2024 erschienenes Sachbuch „Die digitale Bevormundung“ erreichte Platz 1 der Bestsellerlisten von BILD und SPIEGEL. Es schildert und kritisiert, wie die großen Plattformen und zunehmend auch der Staat in das Grundrecht der Meinungsfreiheit eingreifen. Mit „Der Staat gegen Steinhöfel“ folgte 2026 sein zweiter SPIEGEL-Nummer-1-Bestseller. Das Buch dokumentiert anhand konkreter Verfahren und Verordnungen, wie staatliche Institutionen in Deutschland und Europa das Recht beugen, Kritik bekämpfen und die Grenzen zulässiger Machtausübung überschreiten – Entwicklungen, die das Potenzial für einen zivilisatorischen Konflikt mit den USA bergen. „Der Staat gegen Steinhöfel“ erschien noch im selben Jahr auch in englischer Übersetzung unter dem Titel „The State V. Steinhöfel“. Beide Bücher bringen es auf den Punkt: Juristische Risikobereitschaft, Kreativität und Präzision führen nicht nur zu Prozesserfolgen – sie legen die Grundlage für die Verteidigung von Grundrechten gegen übergriffige und nur scheinbar übermächtige Gegner.
Die Kanzlei verbindet erfolgreiche Prozessführung mit öffentlicher Durchschlagskraft – eine seltene Kombination aus jahrzehntelanger Prozesserfahrung gegen die mächtigsten Gegner, seien es Regierungen oder Silicon-Valley-Giganten, und der medialen Versiertheit, breitere Diskurse zu prägen. Mandate werden nach ihrer rechtlichen und strategischen Bedeutung ausgewählt, nicht nach Opportunität. Dieser Ansatz passt zu Mandanten, die Durchsetzungsstärke schätzen und verstehen, dass bestimmte Auseinandersetzungen geführt werden müssen, unabhängig von den Ressourcen des Gegners.
Wo andere Vergleiche suchen, setzt diese Kanzlei Präzedenzfälle. Wo andere vor Komplexität zurückweichen, schafft sie Klarheit. Der Wert liegt nicht in Größe, sondern in Unersetzbarkeit: juristische Präzision, mediale Wirksamkeit und ein kompromissloses Bekenntnis zu verfassungsrechtlichen Prinzipien.
Das letzte Wort hat Henryk M. Broder mit einem Zitat aus seinem Vorwort zu „Die digitale Bevormundung“:
„Steinhöfel ist großartig in seiner Sprachkraft und seiner Schlagfertigkeit, er ist grandios in seiner Sachkunde und überwältigend darin, wie er die Gegner abräumt. Nicht alle mögen ihn, aber jeder fürchtet ihn. Und darauf kommt es an vor Gericht. Kein Anwalt gewinnt jeden Prozess. Aber Steinhöfel verlässt den Saal selbst dann als Gewinner, wenn er das Verfahren verliert. Er verliert selten.“
Joachim Nikolaus Steinhöfel
- Rechtsanwalt -
Joachim Steinhöfel, geboren in Hamburg, ist einer der renommiertesten deutschen Medien- und Wettbewerbsrechtler. Sein prozessuales Wirken trug wesentlich zur Liberalisierung des bundesdeutschen Wettbewerbsrechts bei. Schon 2004 stelle das Handelsblatt fest: „Fast 200 Fälle hat er zum BGH hochprozessiert, rund 70 Prozent davon gewonnen.“ Er erwirkte die richtungsweisenden Entscheidungen zur „Meinungsfreiheit im Netz“ und ist laut Medienberichten „einer der profiliertesten deutschen Juristen.“
Hendrik Merx - LL.M. (SUN)
- Rechtsanwalt -
Hendrik Merx ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Presse- und Äußerungsrecht. Er führt Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Widerrufsverfahren und berät zu Rechtsfragen der digitalen Kommunikation, insbesondere bei Social-Media-Veröffentlichungen und plattformbezogenen Konflikten.
Vor seinem Wechsel war er mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt tätig; im Rahmen eines Secondments arbeitete er zeitweise in der Rechtsabteilung von X (Twitter). Sein Master of Laws (LL.M.) erwarb er an der Stellenbosch University in Südafrika.
Star-Anwalt
BILD, 26.06.2026
Elon Musk hat sich einen der besten Anwälte an die Seite geholt, die wir in Deutschland haben: den Herrn Steinhöfel.
Welt, 18.06.2026
Top-Anwalt und Aktivist für Meinungsfreiheit Joachim Steinhöfel.
BILD, 06.10.2021
Der renommierte Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel … sieht die Grundrechte in Gefahr
BZ, 29.12.2021
Steinhöfel ist laut NZZ eine der »Hauptfiguren in der Debatte über Meinungsfreiheit im Netz«
NZZ, 06.06.2018
A brilliant professional.
Alischer B. Usmanow
The lawyer who takes on Facebook over free speech.
BBC
Zum ersten Mal hat ein Gericht Facebook verboten, einen Nutzerbeitrag zu löschen…Der Anwalt: Joachim Steinhöfel.
FAZ
Um die Meinungsfreiheit dürfte sich in Deutschland kaum ein Jurist so verdient gemacht haben wie Steinhöfel
WELT
Steinhöfel ist großartig in seiner Sprachkraft und seiner Schlagfertigkeit, er ist grandios in seiner Sachkunde und überwältigend darin, wie er die Gegner abräumt.
Henryk M. Broder
Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten deutschen Juristen.
BILD
Top-Anwalt für Wettbewerbs- und Presserecht.
