JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

Tätigkeitsgebiete

Der Online-Handel stellt nur einen Teilbereich des elektronische Geschäftsverkehrs („e-commerce“) dar, dennoch werden beide Begriffe inzwischen häufig als Synonyme verwendet.

Für den Online-Handel gelten neben den Vorschriften des Wettbewerbsrechts eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten, die vor allem auf EU-Richtlinien wie die E-Commerce-Richtline zurückgehen und deren Verletzung regelmäßig einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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