BGH, Beschluß vom 6. 10. 2005 – I ZB 37/05 (OLG Brandenburg) [Unberechtigte Abmahnung]
Die Regelung in § 269 III 3 Halbs. 2 ZPO, wonach sich die Kostentragungspflicht bei einer vor Zustellung zurückgenommenen Klage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen bestimmt, benachteiligt die beklagte Partei nicht in einer gegen Art. 3 I, 19 IV GG verstoßenden Weise. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Klägers scheidet nicht […]