JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für September 2000

BGH, Urteil vom 26. 9. 2000 – I ZR 144/98 (OLG Köln) [Abschlußerklärung ohne Verjährungsverzicht]

Eine Abschlußerklärung, die keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung enthält und eine räumlich beschränkte Geltung vorsieht, ist unter beiden Aspekten nicht geeignet, die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr auszuräumen.

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