JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für Juni 2005

BGH, Urteil vom 2.6.2005 – I ZR 252/02 (OLG München) [Aktivierungskosten II]

Wird für einen Bestandteil eines Kopplungsangebots mit einem besonders günstigen Preis geworben, muss der Preis für die anderen Bestandteile des Angebots in der Werbung deutlich kenntlich gemacht werden (im Anschluss an BGHZ 139, 368 = GRUR 1999, 264 = NJW 1999, 214 – Handy für 0,00 DM). Im Rahmen eines Angebots für ein Mobiltelefon und […]

weiterlesen

BGH, Urteil vom 2. 6. 2005 – I ZR 147/02 (Thüringer OLG) [nicht veröffentlicht]

Wird für einen Bestandteil eines aus einem Mobiltelefon und einen Netzkartenvertrag bestehenden Kopplungsangebotes mit einem besonders günstigen Preis geworben, müssen die Kosten für den anderen Bestandteil des Angebots in der Werbung deutlich kenntlich gemacht werden, anfallende Aktivierungskosten dürfen nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein.

weiterlesen

Newsletter

Melden Sie sich für den regelmäßigen Newsletter an

* Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen.
Steinhoefel twitter
Steinhoefel facebook
Steinhoefel paypal