BGH revolutioniert Praxis der Werbung in Preissuchmaschinen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 11.03.2010 den Markt der Preissuchmaschinen (PSM) und deren Nutzung durch Händler vor fast unüberwindbare Hindernisse gestellt. Wer sich rechtmäßig zu verhalten beabsichtigt, wird die Nutzung von PSM vorübergehend faktisch einstellen müssen.