JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für Oktober 2008

BGH, Urteil vom 23.10. 2008 – I ZR 197/06 (OLG Düsseldorf) [Sammelmitgliedschaft VI]

Für die Prüfung der Klagebefugnis eines Verbands, der sich gegen die Werbung eines bestimmten Unternehmens wendet, ist es unerheblich, ob es sich bei der beanstandeten Werbung um eine Gemeinschaftswerbung mit Unternehmen handelt, die in anderen räumlich relevanten Märkten tätig sind; der maßgebliche räumliche Markt wird allein durch die Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens bestimmt. Für die […]

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