JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für Juni 2002

BGH, Urteil vom 27. 6. 2002 – I ZR 19/00 (München) [Telefonische Vorratsanfrage]

Wenn eine beworbene Ware am Tag des Erscheinens der Werbung im Geschäft vorrätig ist, einem Kaufinteressenten aber auf dessen telefonische Anfrage die falsche Auskunft gegeben wird, sie sei noch nicht eingetroffen, liegt darin keine relevante Irreführung i.S. des § 3 UWG.

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BGH, Urteil vom 13. 6. 2002 – I ZR 173/01 (OLG Frankfurt a.M.) [Koppelungsangebot I]

Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist von der Zulässigkeit von Koppelungsangeboten auszugehen. Wettbewerbswidrig ist ein solches Angebot jedoch dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden. Zur Beurteilung als wettbewerbswidrig kann außerdem beitragen, dass von dem Koppelungsangebot […]

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BGH, Urteil vom 13. 6. 2002 – I ZR 72/01 (OLG Köln) [nicht veröffentlicht]

Die Werbung für ein Koppelungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig, wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden.

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BGH, Urteil vom 13. 6. 2002 – I ZR 71/01 (OLG Köln) [Koppelungsangebot II]

Die Werbung für ein Koppelungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig, wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden.

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