JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für Mai 1996

BGH, Urteil vom 23.05.1996 – I ZR 122/94 (OLG Celle) [Testfotos II]

Ein Wettbewerbsverein, der in erster Linie im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere aller Gewerbetreibenden tätig wird, handelt, wenn er Wettbewerbsverstöße verfolgt, auch im Interesse der zu seinen Mitgliedern zählenden Mitbewerber des mutmaßlichen Verletzers und damit zu Zwecken des Wettbewerbs.

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BGH, Urteil vom 09.05.1996 – I ZR 107/94 (KG) [EDV-Geräte]

Eine an das allgemeine Publikum gerichtete Werbung für Computer ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn das beworbene Gerät in der angebotenen technischen Ausstattung (hier: ein konkretes Notebook) zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, im Verkaufslokal nicht erhältlich ist.

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