JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für Februar 1996

BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 6/94 (OLG Bremen) [Set-Preis]

Die Werbung mit einer Preissenkung (hier: für eine HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem „Setpreis“ ist grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem „Setpreis“ liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.

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BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 5/94 (OLG Bremen) [nicht veröffentlicht]

Die Werbung mit einem höheren Einzelpreisen gegenübergestellten „Setpreis“ kann irreführend sein, wenn einer der Einzelpreise vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.

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