JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel | Archiv für November 1995

BGH, Urteil vom 30.11.1995 – I ZR 233/93 (OLG Hamm) [Saustarke Angebote]

Kopplungsangebote verschiedener Waren (hier: Gefriertruhe und Schweinehälfte), die nur den Gesamtpreis, nicht aber den Einzelpreis erkennen lassen (sogenannte verdeckte Kopplungsangebote), verstoßen nicht gegen § 1 UWG, wenn der angesprochene Verkehr die Einzelpreise ohne weiteres in Erfahrung bringen kann.

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BGH, Urteil vom 30.11.1995 – I ZR 95/94 (OLG Hamburg) [nicht veröffentlicht]

Kopplungsangebote verschiedener Waren, die nur den Gesamtpreis, nicht aber den Einzelpreis erkennen lassen (sogenannte verdeckte Kopplungsangebote), sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig. Im allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots durch die Attraktivität eines Kombinationsangebots – auch verschiedener Waren – hervorzuheben.

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