BGH-Urteile
Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.
BGH, Urteil vom 8.10.1998 – I ZR 138/97 (OLG Nürnberg) [nicht veröffentlicht]
Wird durch die Antragstellung ein umfassendes Verbot der Werbung für ein Mobiltelefon zum Preis von 1 DM in Verbindung mit dem Abschluß eines entgeltlichen Netzkartenvertrages erstrebt, sodaß die konkrete Verletzungsform nicht Gegenstand des Rechtsstreits wird, ist nicht darüber zu entscheiden, ob ggfs. ungeachtet eines Verstoßes gegen die Zugabeverordnung oder gegen das Verbot übertriebenen Anlockens ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot oder die Preisangabenvorordnung vorliegt.
BGH, Urteil vom 05.03.1998 – I ZR 229/95 (OLG Bremen) [Fotovergrößerungen]
Die Sachbefugnis des durch einen Wettbewerbsverstoß unmittelbar betroffenen Mitbewerbers ergibt sich auch nach Inkrafttreten des UWG-Änderungsgesetzes 1994 unmittelbar aus der verletzten Norm.
BGH, Urteil vom 10.07.1997 – I ZR 62/95 (OLG Koblenz) [Der M.-Markt packt aus]
Zur Auslegung einer Unterwerfungserklärung kann eine schriftsätzliche Äußerung herangezogen werden, die der Schuldner zur Klarstellung seiner Erklärung im Rechtsstreit abgibt.
BGH, Urteil vom 23.05.1996 – I ZR 122/94 (OLG Celle) [Testfotos II]
Ein Wettbewerbsverein, der in erster Linie im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere aller Gewerbetreibenden tätig wird, handelt, wenn er Wettbewerbsverstöße verfolgt, auch im Interesse der zu seinen Mitgliedern zählenden Mitbewerber des mutmaßlichen Verletzers und damit zu Zwecken des Wettbewerbs.

