BGH-Urteile
Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.
BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 6/94 (OLG Bremen) [Set-Preis]
Die Werbung mit einer Preissenkung (hier: für eine HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem „Setpreis“ ist grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem „Setpreis“ liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.
BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 5/94 (OLG Bremen) [nicht veröffentlicht]
Die Werbung mit einem höheren Einzelpreisen gegenübergestellten „Setpreis“ kann irreführend sein, wenn einer der Einzelpreise vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.
BGH, Urteil vom 30.11.1995 – I ZR 233/93 (OLG Hamm) [Saustarke Angebote]
Kopplungsangebote verschiedener Waren (hier: Gefriertruhe und Schweinehälfte), die nur den Gesamtpreis, nicht aber den Einzelpreis erkennen lassen (sogenannte verdeckte Kopplungsangebote), verstoßen nicht gegen § 1 UWG, wenn der angesprochene Verkehr die Einzelpreise ohne weiteres in Erfahrung bringen kann.
BGH, Urteil vom 30.11.1995 – I ZR 95/94 (OLG Hamburg) [nicht veröffentlicht]
Kopplungsangebote verschiedener Waren, die nur den Gesamtpreis, nicht aber den Einzelpreis erkennen lassen (sogenannte verdeckte Kopplungsangebote), sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig. Im allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots durch die Attraktivität eines Kombinationsangebots – auch verschiedener Waren – hervorzuheben.

