JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 06.10.1999 – I ZR 92/97 (OLG Bamberg) [Auslaufmodelle III]

Bei Elektrohaushaltsgroßgeräten (hier: Gefrierschränken, Gefriertruhen, Kühlschränken, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Wäscheschleudern, Geschirrspülern, Elektroherden und Bügelmaschinen) besteht grundsätzlich eine Hinweispflicht des Handels, wenn das fragliche Modell vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder von ihm selbst zum Auslaufmodell erklärt worden ist.

Die Erklärung des Herstellers, daß es sich bei einem bestimmten Gerät um ein Auslaufmodell handelt, braucht nicht ausdrücklich zu erfolgen. Sie kann sich auch aus den Umständen ergeben – etwa daraus, daß das betreffende Gerät in dem aktuellen Katalog des Herstellers nicht mehr enthalten, sondern durch ein Nachfolgemodell ersetzt ist.

BGH, Urteil vom 06.10.1999 – I ZR 104/97 (OLG Köln) [nicht veröffentlicht]

Die Werbung für ein Mobiltelefon, das bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrags nichts oder fast nichts kosten soll, ist irreführend und verstößt gegen die Preisangabenverordnung, wenn die für den Verbraucher mit Abschluß des Netzkartenvertrags verbundenen Kosten des Netzzugangs entweder dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon nicht räumlich eindeutig zugeordnet sowie gut lesbar oder nicht vollständig aufgeführt sind.

BGH, Urteil vom 06.10.1999 – I ZR 63/97 (OLG Hamm) [Handy für DM 1,00]

Die Veräußerung von irreführend beworbenen Mobiltelefonen ist nicht wettbewerbswidrig. Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG dar, wenn ein Kaufmann auf der Erfüllung eines Vertrages mit einem Kunden besteht, der aufgrund einer Irreführung auf das Angebot des Kaufmanns aufmerksam geworden ist. Anderes kann nur ausnahmsweise dann gelten, wenn systematisch und fortlaufend das Zustandekommen von Verträgen als Folge einer Irreführung angestrebt wurde. Dies ist dann nicht der Fall, wenn vor dem Vertragsschluß noch eine nähere Befassung mit dem Angebot erfolgt ist.

BGH, Urteil vom 15.09.1999 – I ZR 131/97 (OLG Stuttgart) [Ehemalige Herstellerpreisempfehlung]

Ein generelles Verbot jeglicher Preiswerbung durch Gegenüberstellung der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers mit den vom Händler aktuell verlangten Preisen läßt sich weder aus § 1 UWG noch aus § 3 UWG begründen.

BGH, Urteil vom 20.05.1999 – I ZR 126/97 (OLG Köln) [nicht veröffentlicht]

Wird in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Artikel geworben, kann eine relevante Irreführung gegeben sein, wenn beworbene EDV-Geräte eine Woche nach Erscheinen der Werbung nicht mehr vorrätig sind. Bei Angabe eines Gültigkeitszeitraumes schließt eine auf die grundsätzliche Lieferbarkeit bezogene Verkehrserwartung nicht ohne weiteres auch die Erwartung ein, daß alle angebotenen Artikel während der gesamten Zeitdauer zur sofortigen Mitnahme bereitgehalten werden.

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