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Post vom Altkanzler Vol. II
Gegen Mittag ging heute, am 06.04.2010, diese einstweilige Verfügung von Altkanzler Gerhard Schröder ein. Welcher Sachvortrag zum Erlass dieses Verbotes, das selbstverständlich zunächst zu beachten ist, geführt hat, ist mir nicht bekannt. Die Antragsschrift liegt noch beim Landgericht Hamburg, wird aber gerade abgeholt.
Bemerkenswert an der Urkunde ist - nur ganz vorläufig - zweierlei. Das Verbot, das per Telefax zugestellt werden kann, erging bereits am 01.04.2010 und ging den Gegnervertretern auch an diesem Tage zu (siehe Eingangsstempel). Es hätte also auch am Donnerstag vor Ostern zugestellt werden können. Durch diese Verzögerung kam es über das Osterwochenende zu nicht unerheblicher Berichterstattung über die Streitfrage, die der Medienkanzler doch gerade vermeiden wollte. Man könnte den Eindruck gewinnen, daß hier wenig erfolgreich taktiert wurde.
Aufmerksamkeit verdient auch der vom Gericht festgesetzte Streitwert von € 25.000,00. Dies in Hinblick auf die Frage, ob dieser Betrag für die Veröffentlichung von zwei Sätzen in einem Blog richtig bemessen ist. Der Streitwert bestimmt die Kosten des Verfahrens und könnte, wäre er als Präjudiz für Veröffentlichungen in Blogs anzusehen, wie ein Damoklesschwert über der freien Meinungsäußerung im Internet hängen.
Update: Hier die Antragsschrift.
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2010
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Am Dönerimbiss meinte vorhin jemand “Was ist schon eine eidesstattliche Versicherung von Gerd Schröder Wert? Gar nichts.” Mehr will ich lieber nicht wiederholen, sonst bekommt der Typ vom Dönerimbiss auch noch Probleme mit Herrn Schröder oder weiteren Russen.
25!!! Der Gerd will’s aber wissen. Wär’ mir die Sache nicht wert. Beitrag löschen und Gras über die Sache wachsen lassen. Je länger das ganze laüft, umso peinlicher wirds. Morgen ist auch noch ein Tag.
Die Sache spitzt sich zu. Herr Steinhöfel muss sich seiner Sache sehr sicher sein.
Steinhöfel sollte sein Ruf als hervorragender Anwalt wichtiger sein als so ein Schmierentheater. Da haben offensichtlich irgenwelche Schwätzer ihm aufs Glatteis geführt. Aber wie schon Elton John sang …”sorry seems to be the hardest word…”
“Die Antragsschrift liegt noch beim Landgericht Hamburg, wird aber gerade abgeholt.”
M.E. ist eine einstweilige Vergnügung nur dann im Parteibetrieb ordnungsgemäß zugestellt, wenn mit ihr insbesondere auch die Antragsschrift zugestellt wird.
Ansonsten: Ewig grüßt die Streisand.
Nun ja, möglicherweise ehrenrührige Tatsachen über Ex-Bundeskanzler zu verbreiten berechtigt Herrn Steinhöfel nicht dazu, sich als Jean D´arc der Meinungsfreiheit zu gerieren. Ich glaube, das Hauptsacheverfahren wird ein teurer Spaß für Herrn Steinhöfel. Aber mir soll´s egal sein, für Unterhaltung im Sommerloch ist gesorgt.
ähm … da wird doch bestimmt schon die nächste Abmahung in Bearbeitung sein? weil die Anschrift meines ähm Lieblingsbundeskanzler nicht geschwärzt wurde? würde ich rausnehmen.
@RA JM: Nein, so lange der Beschluss aus sich heraus verständlich ist, ist die Übermittlung der Antragsschrift keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Anders sieht es nur aus, wenn der Beschluss Bezug auf die Antragsschrift nimmt.
Anschrift der Herren aus der Einstweiligen und Käßmanns (Arbeits?)-Adresse aus dem Telefonbuch liegen laut Google Maps nur 3,6 KM auseinander
War das wirklich alles ? Das wäre sehr erstaunlich !
Der schöne Gerd scheint mir recht klamm bei Kasse zu sein… 25.000 Euronen-Respekt!
In der Kundenkartei von Nesselhauf ist Schröder aber in bester Gesellschaft. Der bemühte sich ja unter anderem mit Vehemenz den Erhalt des “guten Rufes” der “ehrenwerten Damen und Herren” der Familie Osmani.
…
Wie ein Bericht vom Rolf Schälike auf der Buskeimus-Webseite vom 05.06.2006 zeigt, läßt die Familie Osmani Presseberichte, die das Persönlichkeitsrecht von Mitgliedern der Familie verletzen, konsequent und mit äußerster Härte verfolgen. Bevorzugt beauftragt werden dabei Kanzleranwalt Michael Nesselhauf und “Staranwalt” Gerhard Strate.
http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Familie_Osmani
Sehr geehrter Herr Steinhöfel, in Anbetracht der nachvollziehbaren Annahme, dass Sie möglicherweise an der geballten Macht aus diesem Mann als Vorsitzenden Richter http://www.buskeismus.de/berichte/images/ab_gr_lrs.jpg und einem Anwalt scheitern, dem jeder Mandant geeignet erscheint, sein ausgeprägtes Ego medienwirksam in Szene zu setzen, wünsche ich ihnen trotz alledem viel Erfolg.
Lächerlich machen sich andere……
@analyst
Wenn Gas-Gerd nicht “Beifahrer” (warum eigentlich mit Gänsefüßchen?)war,
dann kann er das doch an Eides statt versichern.
Ein Beischläfer ist doch kein Beifahrer, oder?
06.04.2010
Sehr geehrter Herr Steinhoefel!
Die sog. eidesstattliche Versicherung des Altkanzlers genannt “Gas-Gerd” gibt zu denken. Warum erklärt er nicht einfach, nicht der Beifahrer der Bischöfin Käßmann gewesen zu sein? Aber das tut er nicht, sondern läßt das Wort Beifahrer in Anführungszeichen setzen, also “Beifahrer”. War er vielleicht “juristischer Berater”? Was hat diese Ausdrucksweise zu bedeuten? Irgendetwas ist faul in der Angekegenheit!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen um Aufklärung!
Unsere Politiker sind schon eine miese Bagage!
Mit freundlichen Grüßen Werner H. Könemann
Wo kann man in die Kriegskasse einzahlen? Ich bin bereit diesen unterhaltenden Rechtsstreit mit einer Spende für die Meinungsfreiheit zu subventionieren.
In Anbetracht, das Gabriel nun einen neuen Job hat, schlage ich den “Mann am Gashahn” zum pop-Beauftragten der SPD vor! NIE wieder SPD!
In Anbetracht, das Gabriel nun einen neuen Job hat, schlage ich den “Mann am Gashahn” zum pop-Beauftragten der SPD vor! NIE wieder SPD!
“Altkanzler”?
Ex-Kanzler
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/04/06/margot-kaessmann-alkoholfahrt/gerhard-schroeder-war-nicht-der-beifahrer.html
Tja Herr Steinhöfel,
das ist ja schön, dass Sie die Verfügung beachten wollen so lange Sie Bestand hat. Was anderes bleibt Ihnen ja gar nicht übrig.
Aber was machen Sie jetzt ? Mit der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Schröder hätten Sie ja rechnen müssen. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind, müssten Sie gegen Herrn Schröder eine Strafanzeige erstatten, da er gemäß Ihrem Kenntnisstand eine inhaltlich falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hat.
Ihre Behauptung, dass mit der Streitwertfestsetzung die Meinungsfreiheit beeinträchtigt werden soll, ist nun wirklich abwegig.
Abschließend noch zwei Anmerkungen. Es hat mich von Anfang an gewundert, dass ein wettbewerbesrechtlicher aus Hamburg über Kontakte zur Polizei in Niedersachsen verfügt. Des weitern bin ich mir sicher falls der Bundeskanzler a.D. wirklich der “Beifahrer” gewesen wäre, dass Herr Leyendecker von der SZ die Story schon längst veröffentlicht hätte.
Jetzt heisst es für Sie : “Showtime”
Ciao
Michael
Im Falle eines Prozesses muss nicht Herr Schröder irgendetwas an Eides statt versichern, sondern Herr Steinhöfel muss die Wahrheit seiner Aussage beweisen!
@michael
ob die Mainstream-Journaille auf den Zug aufspringt oder nicht,
das ist für mich kein Kriterium.
Die Blogger kennen zu Genüge die Manipulationen der 68-Presse
- siehe Eva Herman.
Der GasProm-Gerd verkennt die Lage: er hat seine SPD ins Bodenlose
abgesumpft durch das nach dem vorbestraften Peter Hartz benannte
ALG II, wodurch Deutsche, die Jahrzehnte ins Sozialsystem eingezahlt
haben, behandelt werden wie anatolische Wirtschaftsflüchtlinge.
Die Quittung hat er erhalten - das will er jetzt wohl noch toppen.
Jederman kennt diesen sinnlosen Streit um seine Haarpracht,
den hektischen Abschluß der Ostsee-Pipeline vor seiner Abwahl.
Will er jetzt sein Gesicht wahren mit dieser EV?
Das glaubt ihm keiner.
Er hat - zumindest bei den ehemaligen SPD-Wählern -
in Grund und Boden verschissen.
Aus meiner Sicht wäre besser für ihn gewesen:
Si tacuisses!
“Das gerichtliche Verbot wird von mir, solange es Bestand hat, selbstverständlich beachtet.”
Klar. Aber nen Arsch biste schon, oder?
Das Bild von Gerd in dem Artikel haste drin gelassen. Nicht, dass da irgendwelchen Assoziationen geweckt werden…
Da auch ich nicht juristisch unvorbelastet bin, fällt mir auf, dass in der EV nur vom “Beifahrer” die Rede ist. Vielleicht lag er dann ja hinten drin (ob versteckt oder aus anderen Gründen entzieht sich meiner Kenntnis, da ich nicht im Auto war) und wurde deshalb nicht namentlich nicht erfasst, weil er erst nicht gesehen wurde
Wenn er also nicht “Beifahrer” war, ist auch die EV nicht falsch…….
Herr Steinhöfel, sie sind jetzt da wo sie hinwollten… Respekt.
In der Höhle des Löwen. Ich bin überaus gespannt, wie sie wieder herauskommen….
Selbst wenn sie Unrecht haben, haben sie bezüglich des Streitwerts natürlich völlig recht. Völlig Lachhafte “Streitwerte” für freie Meinungsäußerung sind -das- Werkzeug in Deutschland mit dem Goliaths (Unternehmen (Jack Wolfskin, Jacko), sog. “Volksparteien”, Verbände) die Davids fertigmachen…
Und dann wundern sich Zensursula&Co, wenn viele freie Meinungsäußerung in die schützende Anonymität amerikanischer (oder isländischer, oder…) Websites abtauchen.
http://www.buskeismus.de/images/hansolg_gedenktafel.jpg
Da möchte man doch glatt seinen Edding rausholen und noch ein Jahresintervall dazuschreiben… 2005 - open ended…
Einen hab ich noch:
Wer wissen möchte wie es um Qualitätsstandards im Hamburger Richterwesen bestellt ist, muss sich nur vergegenwärtigen, dass ein gewisser Ronald Barnabas Schill in Hamburg 8 lange Jahre lang Richter sein konnte.
Aus dem Verkehr gezogen hat er sich danach allenfalls selber. Da können wir uns wohl noch auf viele lange Zensurjahre mit “Richter” Andreas Buske freuen… ob’s von dem irgendwann auch Handyvideos aus Brasien auf YouTube geben wird?
Anmerkung von Joachim Steinhöfel: 1. Ist die Zivilkammer 24 mit ihrem Vorsitzenden Richter, Herrn Buske, nicht zuständig, sondern die Zivilkammer 25. 2. Bin ich zwar gerne bereit, auch harsche Kritik in Kommentaren zuzulassen, möchte mir den an Herrn Buske gemachten Vorwurf jedoch ganz deutlich nicht zu eigen machen. Im Gegenteil.
Alle reinen Internet-Äußerungssachen, bei denen es keine parallelen Printerzeugnisse gibt, gehen an die Kammer 25 mit dem vorsitzenden Richter Herrn Schulz. Dieser urteilt in der Regel noch zensurfreudiger als Buske.
Die Berufungen landen allerdings ebenfalls bei Frau Dr. Raben (VorsRi’in am OLG, 7. Senat).
Mein Eindruck: Nesselhauf hat bei Buske inzwischen nicht den besten Stand, denn die vielen falschen eidesstattlichen Versicherungen, die dieser Anwalt bei Buske im Zussamenhang mit der VW-Sexaffäre asl anwaltlicher Vertreter einreichte, zehrten auch am Image des Richters Buske.
RA Joachim Seinhöfel ist auch nicht aus Pappe. Er ist der Anwalt, welcher das berüchtigte Link-Urteil der ZK 12 vom 1998 durchgesetzt hat.
In einem von mir beobachteten Verfahren gegen Marcel Bartels ging Joachin Steinhöfel nicht gerade sanftmütig mit dem Gegner um. Ich habe nach wie vor Zweifel an der Wahrhaftigkeit der seinerzeit von seinem Anwalt vorgetragenen Tatsachen.
Im Ganzen wird es ein spannendes Verfahren. Nicht ausgeschlossen, dass es zu einem geheimen Vergleich kommt.
An die lieben “Gänsefüßchen”-Detektive.
Schon mal aufgefallen, dass bereits das abgemahnte Originalzitat das Wort Beifahrer in ‘ ‘ setzt? Da Nesselhauf sicher wortwörtlich zitiert haben wird, könnte es durchaus sein, dass auch Herr Steinhöfel bereits das Wort Beifahrer dergestalt akzentuiert haben…
Bin gespannt wie Herr Steinhöfel damit umgeht.
Richtet sich die Verfügung wirklich gegen die Behauptung, Schröder sei Beifahrer gewesen oder richtet sie sich nicht vielleicht nur gegen die Behauptung, Schröder sei Putins bezahlter Lakai?
Anmerkung: Der gerichtliche Titel untersagt die in der zweiten Hälfte Ihres Kommentars wiedergegebene Passage nicht. Diese wurde auch nicht beanstandet. JS
Gibts ein Verfahren? Ein Vergleich? Welcher Richter? Alles Schmierentheater und politisch völlig belanglos. Zur erinnerung - Wir sind hier in einen POLITISCHEN Blog.
Viel interessanter ist die Frage warum Schröder zur Beelzebub Figur der Deutschen Neo Con Blogwelt geworden ist, angefangen von der Looney PI Truppe über Steinhöfel bis hin zur Broders Achsen Schreiblinge. Warum gerät einer der pfiffigsten Anwälte Deutschlands bei Gerd derart in Rage das er die einfachsten vorsichtsmaßnahmen beim Bloggen ausser acht läßt und ins offene Messer laüft?
Warum gerade Gerd? Der Kanzler der durch Hartz 4 und Abschaffung der Finanz Regulierung nebst Abschaffung der Veraüßerungssteuer eigentlich der Darling dieser von Kreise sein mußte.
Gerd hat gleich zweimal ordentlich Sand ins Getriebe der Neo Con New American Century Cheeney Loge gestreut und damit der Zorn deren deutschen Aussenposten erregt. Er verweigerte Bush die Gefolgschaft in Iraq und schuf damit der Präsedenzfall für eine eigenständige europäische Sicherheitspolitik und er koppelte deutschlands Energiepolitik langfristig an Russland durch Nordstream.
Was wir jetzt erleben ist nur eine typische US Republikanische Campainge. Fortsetzung der Politik durch unglaubwürdigmachen des politischen Gegners. Defamierung, persönliche Herabsetzung, Rufmord usw.
Man kann über Schröders Motive nur spekulieren. Nicht unwahrscheinlich scheint mir, dass unser ex-Kanzler die Blogger-Szene und kritische Äußerungen kaputt klagen wollte, damit die Wirtschaftskriminellen ungestört von der Öffentlichkeit und den Betroffenen entscheiden können, wie unser aller Glück zu produzieren ist. Die russischen umstrittenen Milliardäre sollen ungestört von der Öffentlichkeit in Deutschland und Europa aktiv sein dürfen. Unser ex-Kanzler hat damit gute Partner in unserem Wirtschaftssumpf.
Es kann kaum Zufall sein, dass sein Anwalt Nesselhauf auch die Hamburger …. (Hier wurde ein Begriff, der möglicherweise justiziabel ist, redaktionell entfernt, JS) der Familie Osmani vertritt, und mir in diesem Zusammenhang drohte, wenn die Beziehung der Osmanis zu der Hamburger Ehrenbürger Familie Greve durch meine Gerichtberichterstattung bekannt wird.
Alles natürlich nur Zufall und das Spekulieren muss verboten werden.
Rolf Schälike schreibt am 7. April 2010 um 14:47
“….Nicht unwahrscheinlich scheint mir, dass unser ex-Kanzler die Blogger-Szene und kritische Äußerungen kaputt klagen wollte, damit die Wirtschaftskriminellen ungestört von der Öffentlichkeit und den Betroffenen entscheiden können……..”
nonsense. Hier gings nicht um Politik oder Wirtschaft, hier gings schlüpfrige Verdächtigungen im Privat Bereich. Der Schröder dürfte den steinhöfel nicht mal kennen. Und warum auch. Der man verkehrt mit den mächtigen dieser Welt, und das seit Jahrzehnten.
Einige Kommentare hat Herr Steinhöfel nicht verdient …! Ich hoffe ,
er hat noch “Pulver” ! Herzliche Grüße von einem Kollegen
Ich würde ja Herrn Schröder glauben, wäre da nicht die Sache mit den gefärbten Haaren gewesen. Ich enthalte mich daher eines Kommentares.
Nochmals nachzulesen unter:
http://www.123recht.net/Kanzler-gewinnt-Rechtsstreit-um-angeblich-gef%C3%A4rbte-Haare-__a2890.html
@ crackerjack
Eine eigenständige Sicherheitspolitik, die von Europa ausgeht, ist doch eine absolute Farce. Europäer fühlen sich am meisten von Israel bedroht. Man kann sich nun überlegen, wie diese Sicherheitspolitik für Neocons ausfällt. Wurde den Iranern schon gedroht, ein Ultimatum gesetzt oder sonstwas? NEIN! Stattdessen wird Israel kritisiert.
Und was soll die Fixierung auf den Finanzsektor? Neocons haben eine durchaus stringente Moral, ob man sie nun gut findet oder nicht, und lassen sich doch nicht verarschen mit einigen halb-backenden Taten.
No Compromise ist auch eine amerik. Devise
Aus dem Bild Link weiter oben:
“Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zu BILD.de: „Dass Herr Schröder eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, halte ich für unwahrscheinlich.“ ”
???
@ Paul
Angst vor Israel? Hat das überhaupt noch wer ausser die armen besetzten Schlucker in den “Territories”? Bibis Looney Administration scheint mit den US Neocons in Wettbewerb zu stehen wer sein Land am effektivsten und umfassendsten beschädigt. Bilanz nach 12 Monate Bibi/ Avigdor? Bruch mit Strategischen partner Türkei. Bruch mit Strategischen Partner England. Bruch mit Jordanien. Bruch mit allen gemäßigten Arabischen Mächte. Desaster in den Beziehungen zur USA.
Und die Neocons mögen so stringen sein wie sie wollen, aufs Ergebniss kommts an in der Politik. Wer eine blühende Weltmacht innerhalb 8 Jahren ökonomisch und militärisch voll gegen die Wand fährt sollte man nicht mehr ernst nehmen. Die “Tea Party” Bewegung unter “Führung” Sarah Palins ist ein passender Abschluß dieser desaströse Ideologie.
Ich glaube fast, Herr Schröder hat nun den entscheidenden falschen Schritt gemacht. Statt die Dinge auf sich beruhen zu lassen, einfach die Sache auszusitzen, warten, bis sich die Nachricht medial abgenutzt hat - nein, muß er seine Anwälte von der Leine lassen. Nun bin ich selber kein Jurist, meine Mutmaßungen mögen also im Lichte der Realität substanzlos sein. Aber was passiert denn, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und Zeugen gehört werden müssen? Dann wird z.B. Frau Käßmann als Zeugin geladen, und Herr Steinhöfel wird seine Zeugen benennen müssen - und daß die sich für Herrn Schröder verwenden, glaub ich ja nicht von Zwölf bis Mittag. Die Zeugen und Frau Käßmann werden die Wahrheit sagen - da geh ich mal von aus….and the shit hits the fan, wie der Amerikaner solche Situationen bildhaft beschreibt. Das gibt ein Spaß!
Schließlich könnten noch die Polizeibeamten als Zeugen geladen werden, und ich glaube auch von denen nicht, daß sie lügen. Wozu sollten sie, so wichtig ist Herr Schröder nicht. Wenn Herr Schröder im Auto saß, werden die das sagen.
Und daß Herr Steinhöfel gesagt hat, daß er es für unwahrscheinlich hält, daß Herr Schröder eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, kann sich auf die “Beifahrer”-Formulierung beziehen. Denn wenn Herr Schröder im Fond saß, war er in einem lebensnahen Verständnis kein “Beifahrer” - somit wäre die EV nicht falsch. Das grenzt zwar an Haarspalterei, aber mit Haaren hat Herr Schröder ja eine gewisse Erfahrung.
Kann es sein, dass Herr Schröder der Fahrer war? In diesem Fall würde die eidesstattliche Versicherung stimmen.
Dieser Altkanzler hat Probleme mit der Freiheit.
Es erinnert mich an den Fall “kanzlerschroeder.de”.
ROTFL. Seit wann sorgen ausgerechnet Sie als notorischer Blog-Abmahner sich denn um die Meinungsfreiheit im Internet, Herr Steinhöfel?
Wenn jetzt nicht noch irgend ein Knüller folgt, buche ich das ganze unter Profilierungssucht ab. Der Streitwert ist angemessen. Schröder muss sich nicht mit Lieschen Müller vergleichen und auch nicht übel nachreden lassen. Der fehlende Sympathiewert von Schröder wird von dem abnormen Geltungsdrang Steinhöfels überwogen. Ich hoffe, dass es inkl. Kostennote recht schön teuer geworden ist.
Beste Wünsche
N. Heym
@Captain_R
Ihre Überlegungen sind nachvollziehbar. Sie und ich würden möglicherweise so entscheiden, aber wer im Licht der Öffentlichkeit steht, möchte vielleicht nicht, dass jeder Depp unwahre Behauptungen über ihn verbreitet. Dann kann schnelles und entschlossenes Einschreiten besser sein, als durch Schweigen den Anschein zu erwecken, an der Sache wäre etwas dran.
Von daher halte ich die anwaltliche Intervention, Streisandeffekt hin oder her, in diesem Fall für sinnvoll und erforderlich.
Beste Wünsche
N. Heym
aber herr heym, Schröder muss sich nicht mit Lieschen Müller vergleichen lassen? es hiess doch immer, die spd wäre eine partei, die sich gerade dafür einsetzt, dass lieschen müller nicht gegenüber leuten benachteiligt ist, die sich offenbar ihre private rechtsabteilung leisten können…
na, geglaubt hab ich den sozis das eh nie, aber müssen sie denn so erschreckend ehrlich sein? sie könnten den letzten, verbliebenen wählern der 25%-partei die verbliebenen illusionen rauben!
Nein, muss er nicht.
Beste Wünsche
N. Heym
komisch, herr heym. ich hab gerade nochmal gg art. 3 nac hgeschlagen, weder lieschen müller, noch schröder, noch ex-kanzler sind da erwähnt…
warum dann der unterschied zw. lieschen und ge’rd?
Ich habe mehr Verständnis für Ihre Polemik, als Sie glauben, lieber Andrej, aber hier gilt es sauber zu trennen zwischen Emotionen und juristischem Sachverhalt. Wenn Lieschen Müller sich durch falsche Tatsachenbehauptungen verunglimpft sieht, steht es ihr frei, ebenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Streitwertbemessung ist nicht ausschließlich eine Frage der Gleichheit des Menschen vor dem Gesetz. Wenn Lieschen Müller erkennbar und von anderen Lieschen Müllers unterscheidbar ist, so dass die fragliche Äußerung geeignet ist, sie vor einem Millionenpublikum verächtlich zu machen, steht ihr grundsätzlich derselbe Rechtsschutz zu. Ist Lieschen Müller hingegen nur ihrem unmittelbaren Umfeld bekannt und ansonsten für die Öffentlichkeit nicht von Interesse, dürfte auch der eingetretene Schaden entsprechend geringer sein, es sei denn, dass sie hierdurch nachhaltig belastet wurde (siehe z.B. “Lisa Loch”-Urteil gegen Stefan Raab, 70.000 Euro Schadensersatz).
Beste Wünsche
N. Heym
Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Frau Loch hat es sich nie bewusst ausgesucht, im Lichte der Öffentlichkeit zu stehen. Herr Schröder dagegen ist bestimmt nicht Politiker und Bundeskanzler geworden, weil er die Öffentlichkeit scheut. Der hat sie sehr bewusst gesucht-und damit auch das Risiko, verspottet oder, wenn Sie es so nennen wollen, verächtlich gemacht zu werden. Folglich müsste Ihm nicht in gleichem Umfang, sondern weniger Schadensersatz zustehen.
Wenn Ihnen unangegurtet jemand die Vorfahrt nimmt, oder Sie gebissen werden, während Sie in Nachbars’ Hundezwinger rumklettern, werden Sie beim Schmerzensgeld wohl auch schlechter abschneiden.
Dass wir auf keinen sachlichen Nenner kommen, war mir bereits ab Posting #46 klar. Nehmen Sie dann einfach zur Kenntnis, dass Personen des öffentlichen Interesses nicht automatisch ihr Persönlichkeitsrecht verwirken, auch wenn Sie das persönlich anders sehen. Sie verwechseln auch hinzunehmenden Spott (etwa in Form von erkennbarer und schützenswerter Satire) mit falschen Tatsachenbehauptungen, überhaupt scheint bei Ihnen einiges durcheinander zu gehen. Bevor die Vergleiche also noch mehr hinken, verabschiede ich mich - mit oder ohne Ihr Verlaub - nun in die Ferien.
Beste Wünsche
N. Heym
Wenn es denn hilft, scheibare Durcheinander wieder auf die Reihe zu bekommen, wünsch ich angenehme Urlaustage.